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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für die gesamte Geschäftsverbindung mit unserem Kunden sind allein diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Etwa entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder andere Geschäftsbedingungen unseres Kunden werden nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Vertragsinhalt. Wir widersprechen hiermit der Geltung derartiger Bedingungen.

2. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von W.SCHILLIG 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat und schuldet, dann den gesetzlichen Verzugszins.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung steht. Darüber hinaus ist eine Aufrechnung einer Forderung von W.SCHILLIG oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen eine Forderung von W.SCHILLIG ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist von W.SCHILLIG anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

3. Liefertermin

Von W.SCHILLIG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich zwischen dem Kunden und W.SCHILLIG eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. W.SCHILLIG kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitpunkt verlangen, in dem der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen W.SCHILLIG gegenüber nicht nachkommt.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von W.SCHILLIG. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist, an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Für Beschädigung und Verluste während des Transports übernimmt W.SCHILLIG, soweit W.SCHILLIG weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, keine Haftung. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und W.SCHILLIG dies dem Kunden angezeigt hat.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk verpackt und unverzollt bei grenzüberschreitendem Verkehr. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

Bei Lagerung durch W.SCHILLIG betragen die Kosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

Sofern die Auslieferung der Ware an den Kunden nicht vereinbart ist, behält sich W.SCHILLIG bei Versendung der Ware vor, diese grundsätzlich im Versendungsfall nicht zu versichern. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden prüft W.SCHILLIG die Möglichkeit, die Sendung auf Kosten des Kunden gegen versicherbare Risiken zu versichern, wobei sich W.SCHILLIG vorbehält, eine Versicherung der Sendung abzulehnen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die W.SCHILLIG aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden W.SCHILLIG die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von W.SCHILLIG freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von W.SCHILLIG. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für W.SCHILLIG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für W.SCHILLIG. Erlischt das (Mit-)eigentum von W.SCHILLIG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)eigentum von W.SCHILLIG an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (zum Rechnungswert) auf W.SCHILLIG übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)eigentum von W.SCHILLIG unentgeltlich. Ware, an der W.SCHILLIG (Mit-)eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, Schadenersatzanspruch gegen Dritte wegen unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an W.SCHILLIG ab.
W.SCHILLIG ermächtigt den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von W.SCHILLIG im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von W.SCHILLIG hinweisen und W.SCHILLIG unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden hieraus ersetzt der Kunde. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist W.SCHILLIG auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

6. Haftungsbeschränkung und Voraussetzung für Mängelansprüche

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere stellen bei Lederbezügen übliche Unterschiede der Oberflächenstruktur keinen Mangel dar.

Mängelansprüche bestehen weiter nur, wenn erkennbare Mängel vor Besitzübergang bzw. Auslieferung an den Endkunden schriftlich gerügt wurden. Jede Mängelrüge ist schriftlich vorzunehmen. Jede Rüge muss unverzüglich erhoben werden. Dies bedeutet, dass die Rüge spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung – in Übersee 30 Kalendertage – schriftlich bei W.SCHILLIG vorliegen muss. Die Erfüllung dieser Anzeigepflicht in Schriftform ist auch Voraussetzung für Ansprüche nach § 478 BGB.

Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall W.SCHILLIG zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Kunde das Recht, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht werden.

W.SCHILLIG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet W.SCHILLIG nur nach dem Produkthaftungsgesetz bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in allen Fällen grober Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für Schäden an Rechtsgütern des Kunden, entgangenem Gewinn. Vertragsstrafen und anderen Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nur nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

Im Übrigen wird die Haftung von W.SCHILLIG wegen Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung oder Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Haftung von W.SCHILLIG wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind auf insgesamt 10 % des Werts der Lieferung und Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag wegen Unmöglichkeit bleibt unberührt.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Lieferungen und Leistungen beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 479 Abs. 1 BGB, es sei denn, Rückgriffsansprüche des Kunden gegen W.SCHILLIG sind wirksam ausgeschlossen.
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen gebrauchter Sachen – gleich aus welchem Rechtsgrund - werden ausgeschlossen. Diese Ausschlussregelung bei Lieferung gebrauchter Sachen gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen W.SCHILLIG, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen W.SCHILLIG bestehen, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, werden diese ausgeschlossen.

Die Verjährungsregelung und Ausschlussregelung gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes, ebenso nicht, wenn W.SCHILLIG den Mangel arglistig verschwiegen hat oder für Schadensersatzansprüche in Fällen der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen W.SCHILLIG gemäß § 478 BGB sind ausgeschlossen, soweit W.SCHILLIG auf die bisherigen Kaufpreise Rabatt im Rahmen der jeweils gültigen Nettoeinkaufsliste gewährt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Lieferungen ist der Sitz von W.SCHILLIG, 96237 Ebersdorf, Deutschland als Erfüllungsort vereinbart.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Coburg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

8. Schriftform

Jedwede Ergänzung oder Änderung von Verträgen, AGB oder sonstigen Vereinbarungen bedarf der Schriftform.

9. Sonstiges

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausführung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Willi Schillig Polstermöbelwerke GmbH & Co. KG
Sitz: Am Weinberg 20-22 | 96237 Ebersdorf b. Coburg, GERMANY, Handelsregister: Amtsgericht Coburg, HRA 3567
Komplementärin: Willi Schillig Verwaltungs-GmbH, Sitz: Am Weinberg 20-22 | 96237 Ebersdorf b. Coburg, Handelsregister: Amtsgericht Coburg, HRB 2690
Geschäftsführer: Erik Stammberger
USt-IdNr.: DE186320287, St.-Nr.: 212/182/00017

 – gültig ab 01.04.2020 –